Verluste aus Autoverkauf...
...können Sie jetzt steuerlich verrechnen
Wenn Sie Ihren Privat-Pkw innerhalb eines Jahres verkaufen, trägt der Fiskus den evtl. Verlust mit!
Verluste aus dem Verkauf eines privaten Wirtschaftsguts (z.B. Auto) können innerhalb eines Jahres mit Gewinnen aus anderen Wertpapier- und Spekulationsgeschäften steuerlich verrechnet werden. Das entschied der Bundesfinanzhof im Falle eines Autobesitzers, der den Fiskus am Verlust beim Verkauf seines Cabrios beteiligen wollte. Das Finanzamt lehnte zunächst ab – erst die Richter beim BFH gaben ihm grünes Licht. Aktenzeichen:
IX R 29/06


