Weshalb Sie jetzt als Rentner Steuern zahlen müssen
Steuern im Ruhestand
Bislang waren Ruheständler zwar auch schon steuerpflichtig, doch war der steuerpflichtige Rentenanteil wesentlich geringer und abhängig vom Alter, in dem man in Rente ging. Wer mit 65 Rentner wurde, versteuerte 27 Prozent, wer mit 60 in Rente ging, 32 Prozent seiner Rente.
Mit dem Jahr 2005 stieg der zu versteuernde Teil der gesetzlichen Altersrente schlagartig auf 50 Prozent und steigt nun jährlich um 2, später um 1 Prozent bis zum Jahr 2040. Dann sind 100 Prozent der Rente steuerpflichtig. Für das Jahr 2007 sind also aktuell 54 Prozent zu versteuern. Wer 2040 in Rente geht, muss die gesamte Rente versteuern. Für die Besteuerung ist im Gegensatz zu früher also nicht mehr das Renteneintrittsalter ausschlaggebend, sondern ausschließlich das Kalenderjahr, in dem Sie in Rente gehen. Den zu diesem Zeitpunkt geltenden Steuersatz behalten Sie lebenslang unverändert bei.
Der zu versteuernde Anteil Ihrer Rente ist vom Jahr Ihres Renteneintritts abhängig
Jahr des Renteneintritts | Zu versteuernder Anteil |
bis einschl. 2005 | 50 % |
2006 | 52 % |
2007 | 54 % |
2008 | 56 % |
2009 | 58 % |
2010 | 60 % |
2015 | 70 % |
2020 | 80 % |
2025 | 85 % |
2030 | 90 % |
2035 | 97 % |
2040 | 100 % |
Wie sich die Umstellung in der Praxis bemerkbar macht, zeigen wir Ihnen in dieser vereinfachten Beispielsrechnung (Kasten unten rechts): Angenommen, Sie sind vor dem Jahr 2005 mit 65 Jahren in Rente gegangen und beziehen eine Bruttorente von 1.450 € monatlich. Obwohl sich an der Höhe der Rente nichts geändert hat, ist in diesem Beispiel ab dem Jahr 2005 die Abgabe einer Einkommensteuererklärung vorgeschrieben, was zuvor nicht erforderlich war. In diesem Zusammenhang müssen vor allem die Jüngeren beachten, dass die Lebensarbeitszeit von bisher 65 auf 67 Jahre angehoben wird.
Ab dem Jahrgang 1947 wird die Grenze zunächst um einen Monat pro Jahrgang angehoben, von Jahrgang 1959 an geht es dann in 2-Monats-Schritten weiter, so dass alle ab 1964 geborenen das reguläre Renten- bzw. Pensionärsalter erst mit 67 erreicht haben werden (siehe Tabelle oben). Lesebeispiel: Wer beispielsweise im Mai 1950 geboren ist, kann nach 65 Jahren und vier Monaten, also im September 2015, in Rente gehen. Das neue Gesetzespaket tritt zwar schon am 1. Januar 2008 in Kraft, doch die ersten Jahrgänge werden erst ab 2012 länger arbeiten müssen.
Ausnahme: Wer besonders viele Erwerbsjahre (mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge) auf dem Buckel hat, den entlässt der Gesetzgeber auch künftig mit 65 ohne Abschläge in den Ruhestand. Dabei werden Zeiten der Pflege sowie der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr mitgezählt.
Wann können Sie in Rente gehen?
Geburtsjahrgang | Altersgrenze: Jahre | und … Monate |
vor 1947 | 65 | 0 |
1947 | 65 | 1 |
1948 | 65 | 2 |
1949 | 65 | 3 |
1950 | 65 | 4 |
1951 | 65 | 5 |
1952 | 65 | 6 |
1953 | 65 | 7 |
1954 | 65 | 8 |
1955 | 65 | 9 |
1956 | 65 | 10 |
1957 | 65 | 11 |
1958 | 66 | 0 |
1959 | 66 | 2 |
1960 | 66 | 4 |
1961 | 66 | 6 |
1962 | 66 | 8 |
1963 | 66 | 10 |
ab 1964 | 67 | 0 |
Gut zu wissen: Wenn Sie sich vorzeitig in den Ruhestand verabschieden möchten, dürfen Sie dies in Zukunft auch weiterhin, vorausgesetzt, Sie können mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen. Frühestens ist das jedoch mit 63 Jahren möglich. Für jeden Monat, den Sie vor der für Sie geltenden Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen.
Beispiel: Wenn Sie 1958 geboren wurden, gilt für Sie das reguläre Renteneintrittsalter von 66 Jahren. Die vorzeitige Rente mit 63 kostet Sie dann lebenslang 10,8 Prozent (36 Monate x 0,3 Prozent) Ihrer Bezüge.
Beispiel: Und plötzlich kassiert das Finanzamt mit
| vor 2005 | seit 2005 |
Jahresbruttorente 1.450 € x 12 | 17.400 € | 17.400 € |
davon steuerpflichtig; vor 2005: 27%, seit 2005: 50 % | 4.698 € | 8.700 € |
abzüglich Werbungskostenpauschale | 102 € | 102 € |
steuerpflichtig | 4.596 € | 8.598 € |
Grundfreibetrag | 7.664 € | 7.664 € |
zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet | NEIN | JA |


