Ein Sparbuch verfällt nicht
Bank konnte Auszahlung nicht nachweisen
Legt ein Kunde ein Sparbuch mit einem Guthaben vor, kann die Bank sich nicht darauf berufen, dass die letzte Eintragung bereits Jahrzehnte zurückliegt und...
...das Guthaben möglicherweise inzwischen ausgezahlt worden sei. Der Bankkunde bekam in der Berufung vom Oberlandesgericht Celle Recht, da die Bank nicht nachweisen konnte, den Sparbuchbetrag inzwischen ausgezahlt zu haben und ein entsprechender Vermerk im Sparbuch fehlte. Az.: 3 U 39/08


